PKV oder Zusatzversicherung? Privatarztkosten absichern
Die PKV (Private Krankenversicherung) ist eine andere Form der Krankenversicherung als die GKV. Bei privater ärztlicher Behandlung reichen Sie die GOÄ-Rechnung zur tarifabhängigen Erstattung ein. Eine ambulante Zusatzversicherung ergänzt die GKV; ob und in welchem Umfang sie Privatbehandlung deckt, muss im konkreten Tarif stehen.
GOÄ-Kosten und Erstattungshinweise überarbeitet: 16.10.2026
Privatkosten ergeben sich aus tatsächlich erbrachten GOÄ-Leistungen und Faktoren, nicht aus einer einheitlichen Besuchspauschale. GKV-Erstattung ist nicht automatisch gegeben, kann aber unter den Voraussetzungen des § 13 SGB V in Betracht kommen. PKV und Zusatzversicherung haben unterschiedliche Voraussetzungen und sind keine pauschale Empfehlung allein wegen einzelner Privatrechnungen.
Erst ausrechnen, dann absichern
Wissen Sie, was ein konkreter Arztbesuch nach GOÄ kostet? Berechnen Sie es zuerst.
Option 1: Private Krankenversicherung (PKV)
Die PKV ersetzt die GKV komplett. Als PKV-Versicherter werden Sie in der Regel als Privatpatient behandelt — ärztliche Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet und durch die PKV erstattet (Umfang je nach Tarif).
Wer kann wechseln?
- Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €/Jahr)
- Selbständige und Freiberufler (keine Einkommensgrenze)
- Beamte (mit Beihilfe ergänzend)
Vor- und Nachteile:
✅ Vorteile PKV
- Privatarzt-Status bei den meisten Ärzten
- Oft kürzere Wartezeiten (tarif- und praxisabhängig)
- Individuelle Tarifgestaltung
- Beitragsrückerstattung möglich
❌ Nachteile PKV
- Beiträge steigen mit dem Alter
- Rückkehr in GKV schwierig
- Familienmitglieder separat versichert
- Gesundheitsprüfung bei Antrag
Option 2: Ambulante Zusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherung und Krankenhauszusatzversicherung sind unterschiedliche Produkte. Eine Krankenhauspolice deckt nicht automatisch ambulante Privatbesuche. Prüfen Sie, welche Leistungen und GOÄ-Faktoren tatsächlich versichert sind.
| Merkmal | PKV (Vollversicherung) | Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Monatsbeitrag | Tarif- und personenbezogen | Tarif- und personenbezogen |
| GKV-Mitgliedschaft | Entfällt | Bleibt bestehen |
| Privatarzt-Erstattung | Nach Tarif, Selbstbehalt und medizinischen Voraussetzungen | Nur im konkret versicherten Umfang |
| Familienmitversicherung | Kostenpflichtig | GKV: kostenlos |
| Geeignet für | Gutverdiener, Selbständige | Alle GKV-Mitglieder |
| Rückkehr / Kündigung | Gesetzliche Voraussetzungen prüfen | Vertragliche Kündigungsregeln; GKV bleibt bestehen |
Häufige Fragen
Wann lohnt sich der PKV-Wechsel?
Ein PKV-Wechsel lohnt sich typischerweise für Gutverdiener (ab der Versicherungspflichtgrenze, 2026: 77.400 €/Jahr), Beamte, Selbständige und gesunde Jüngere. Im Alter oder bei Vorerkrankungen können PKV-Beiträge erheblich steigen — eine sorgfältige individuelle Beratung ist unerlässlich.
Kann ich als Kassenpatient eine Privatarzt-Zusatz bekommen?
Es gibt ambulante Zusatzversicherungen. Ob ein Tarif freie Privatbehandlung, bestimmte Zusatzleistungen oder Kostenerstattung nach vorheriger Wahl gemäß § 13 SGB V deckt, muss konkret geprüft werden. Beitrag, Selbstbehalt, Leistungsgrenzen, Wartezeiten und Gesundheitsprüfung sind tarifabhängig.
Was deckt eine Zahnzusatzversicherung?
Der Umfang ist tarifabhängig. Prüfen Sie die Anrechnung des GKV-Festzuschusses, Erstattungsgrenzen, Anfangsstaffeln, ausgeschlossene Behandlungen und gedeckte GOZ-/GOÄ-Faktoren. Eine allgemeine Zusage für einen festen Anteil jeder Privatrechnung lässt sich nicht geben.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 2 SVRechGrV 2026: Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 € — buzer.de
- Verbraucherzentrale: Zusatzversicherungen zur GKV — sinnvoll oder nicht?
- Finanztip: Krankenversicherung — PKV vs. GKV im Vergleich
Zuletzt geprüft: Mai 2026
Weitere Informationen: GOÄ-Kostenrechner | GOÄ-Preise nach Arzttyp | Als Kassenpatient zum Privatarzt
Redaktion, Quellen und Methodik
Redaktionell verantwortlich: Michael Sack. Diese Seite wurde am 16.10.2026 im Rahmen des redaktionellen GOÄ-Quellenabgleichs redaktionell überprüft. Das ist ein redaktioneller Quellenabgleich, keine fachärztliche oder gebührenrechtliche Expertenprüfung.
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