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PKV oder Zusatzversicherung? Privatarztkosten absichern

Die PKV (Private Krankenversicherung) ist eine andere Form der Krankenversicherung als die GKV. Bei privater ärztlicher Behandlung reichen Sie die GOÄ-Rechnung zur tarifabhängigen Erstattung ein. Eine ambulante Zusatzversicherung ergänzt die GKV; ob und in welchem Umfang sie Privatbehandlung deckt, muss im konkreten Tarif stehen.

GOÄ-Kosten und Erstattungshinweise überarbeitet: 16.10.2026

Privatkosten ergeben sich aus tatsächlich erbrachten GOÄ-Leistungen und Faktoren, nicht aus einer einheitlichen Besuchspauschale. GKV-Erstattung ist nicht automatisch gegeben, kann aber unter den Voraussetzungen des § 13 SGB V in Betracht kommen. PKV und Zusatzversicherung haben unterschiedliche Voraussetzungen und sind keine pauschale Empfehlung allein wegen einzelner Privatrechnungen.

Erst ausrechnen, dann absichern

Wissen Sie, was ein konkreter Arztbesuch nach GOÄ kostet? Berechnen Sie es zuerst.

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Option 1: Private Krankenversicherung (PKV)

Die PKV ersetzt die GKV komplett. Als PKV-Versicherter werden Sie in der Regel als Privatpatient behandelt — ärztliche Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet und durch die PKV erstattet (Umfang je nach Tarif).

Wer kann wechseln?

  • Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €/Jahr)
  • Selbständige und Freiberufler (keine Einkommensgrenze)
  • Beamte (mit Beihilfe ergänzend)

Vor- und Nachteile:

✅ Vorteile PKV

  • Privatarzt-Status bei den meisten Ärzten
  • Oft kürzere Wartezeiten (tarif- und praxisabhängig)
  • Individuelle Tarifgestaltung
  • Beitragsrückerstattung möglich

❌ Nachteile PKV

  • Beiträge steigen mit dem Alter
  • Rückkehr in GKV schwierig
  • Familienmitglieder separat versichert
  • Gesundheitsprüfung bei Antrag

Option 2: Ambulante Zusatzversicherung

Ambulante Zusatzversicherung und Krankenhauszusatzversicherung sind unterschiedliche Produkte. Eine Krankenhauspolice deckt nicht automatisch ambulante Privatbesuche. Prüfen Sie, welche Leistungen und GOÄ-Faktoren tatsächlich versichert sind.

MerkmalPKV (Vollversicherung)Zusatzversicherung
MonatsbeitragTarif- und personenbezogenTarif- und personenbezogen
GKV-MitgliedschaftEntfälltBleibt bestehen
Privatarzt-ErstattungNach Tarif, Selbstbehalt und medizinischen VoraussetzungenNur im konkret versicherten Umfang
FamilienmitversicherungKostenpflichtigGKV: kostenlos
Geeignet fürGutverdiener, SelbständigeAlle GKV-Mitglieder
Rückkehr / KündigungGesetzliche Voraussetzungen prüfenVertragliche Kündigungsregeln; GKV bleibt bestehen

Häufige Fragen

Wann lohnt sich der PKV-Wechsel?

Ein PKV-Wechsel lohnt sich typischerweise für Gutverdiener (ab der Versicherungspflichtgrenze, 2026: 77.400 €/Jahr), Beamte, Selbständige und gesunde Jüngere. Im Alter oder bei Vorerkrankungen können PKV-Beiträge erheblich steigen — eine sorgfältige individuelle Beratung ist unerlässlich.

Kann ich als Kassenpatient eine Privatarzt-Zusatz bekommen?

Es gibt ambulante Zusatzversicherungen. Ob ein Tarif freie Privatbehandlung, bestimmte Zusatzleistungen oder Kostenerstattung nach vorheriger Wahl gemäß § 13 SGB V deckt, muss konkret geprüft werden. Beitrag, Selbstbehalt, Leistungsgrenzen, Wartezeiten und Gesundheitsprüfung sind tarifabhängig.

Was deckt eine Zahnzusatzversicherung?

Der Umfang ist tarifabhängig. Prüfen Sie die Anrechnung des GKV-Festzuschusses, Erstattungsgrenzen, Anfangsstaffeln, ausgeschlossene Behandlungen und gedeckte GOZ-/GOÄ-Faktoren. Eine allgemeine Zusage für einen festen Anteil jeder Privatrechnung lässt sich nicht geben.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Zuletzt geprüft: Mai 2026

Weitere Informationen: GOÄ-Kostenrechner | GOÄ-Preise nach Arzttyp | Als Kassenpatient zum Privatarzt

Redaktion, Quellen und Methodik

Redaktionell verantwortlich: Michael Sack. Diese Seite wurde am 16.10.2026 im Rahmen des redaktionellen GOÄ-Quellenabgleichs redaktionell überprüft. Das ist ein redaktioneller Quellenabgleich, keine fachärztliche oder gebührenrechtliche Expertenprüfung.

Grundlage der Gebührenbeispiele ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einschließlich Gebührenverzeichnis. Einzelgebühren werden aus Punktzahl, zugehörigem Punktwert und Faktor berechnet. Gebührenbeispiele sind keine erhobenen Marktpreise, vollständigen Behandlungspreise oder Erstattungszusagen. Weitere Quellen und Einschränkungen stehen bei den jeweiligen Angaben.

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