Als Kassenpatient zum Privatarzt: Kosten 2026 & Ihre Rechte
Manchmal ist kein Kassenarzt verfügbar, der Wunschtermin wartet Wochen, oder Sie möchten eine Leistung, die die GKV nicht übernimmt (IGeL). In solchen Situationen suchen Kassenpatienten einen Privatarzt auf — und stehen dann vor einer Frage: Was kostet das eigentlich?
Was kostet es, als Kassenpatient zum Privatarzt zu gehen? Typisch sind 30–150 € je Besuch, je nach Arzttyp, Leistungsumfang und GOÄ-Steigerungsfaktor. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten in der Regel nicht — Laborleistungen kommen zusätzlich hinzu.
Stand: Mai 2026 — Abrechnung nach GOÄ (geltende Fassung)
Wie läuft die Abrechnung ab?
Kassenärzte rechnen gegenüber der GKV nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ab — die Kasse bezahlt pauschal, der Patient zahlt nichts. Beim Privatarzt gilt dagegen die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Dort hat jede Leistung einen Einfachsatz (1,0x) und der Arzt darf einen Steigerungsfaktor anwenden.
Der Regelsteigerungsfaktor ist 2,3x — das ist bei den meisten Leistungen das Maximum ohne schriftliche Begründungspflicht. Bis zum Faktor 3,5x ist eine besondere Begründung (aufwändige Behandlung, schwieriger Befund) erforderlich und muss auf der Rechnung vermerkt sein.
Als Kassenpatient beim Privatarzt erhalten Sie im Anschluss an den Besuch eine Rechnung per Post oder persönlich — zahlbar innerhalb von 30 Tagen.
Als Kassenpatient zum Privatarzt: Kosten im Überblick
Die Kosten variieren nach Arzttyp, Leistungen und dem GOÄ-Steigerungsfaktor. Nachfolgend typische Beispiele auf Basis der geltenden GOÄ (Punktwert 1996). Alle Beträge ohne Laborleistungen.
| Leistung | GOÄ-Ziffer | Regelleistung (2,3×) | Höchstsatz (3,5×) |
|---|---|---|---|
| Beratungsgespräch (Hausarzt) | GOÄ 1 | 24,66 € | 37,52 € |
| Vollständige Körperuntersuchung | GOÄ 7 | 34,85 € | 53,03 € |
| Symptombezogene Untersuchung | GOÄ 5 | 10,72 € | 16,31 € |
| Hautcheck / Dermatologische Untersuchung | GOÄ 7+8 | ca. 55–90 € | — |
| Orthopädische Untersuchung | GOÄ 7+800 | ca. 35–65 € | — |
| Blutentnahme (Venenpunktion) | GOÄ 250 | 5,36 € | 8,15 € |
Richtwerte nach GOÄ (Punktwert 1996). Laborleistungen und technische Zuschläge kommen hinzu. Genaue Preise: Kostenübersicht nach Fachrichtung, z. B. für Hautarzt oder Orthopädie. Alle Fachrichtungen im Kosten-Überblick.
Kann ich die Rechnung bei meiner Krankenkasse einreichen?
In der Regel: Nein. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine GOÄ-Rechnungen für reguläre Arztbesuche. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Notfall: Wenn kein Kassenarzt erreichbar war und der Privatarzt im Notfall behandelt hat, können GKV-Patienten die Kosten bis zur Höhe des GKV-Satzes erstattet bekommen. Der Eigenanteil (Differenz GOÄ zu EBM) bleibt jedoch selbst zu tragen.
- Satzungsleistungen: Manche Kassen übernehmen freiwillig bestimmte IGeL-Leistungen (z. B. Krebsfrüherkennungen) auf Antrag. Fragen Sie Ihre Kasse.
- Zusatzversicherung: Eine private Zusatzversicherung (Ambulant, Krankenhaus, Zahn) kann Privatarzt-Honorare ganz oder teilweise erstatten.
Zusatzversicherung für Privatarztbesuche als Kassenpatient
Wer als Kassenpatient regelmäßig Privatärzte aufsucht, zahlt GOÄ-Rechnungen sonst dauerhaft vollständig selbst. Zwei grundsätzliche Wege können das ändern:
- Ambulante Krankenzusatzversicherung: Ergänzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung, ohne diese zu ersetzen. Je nach Tarif werden Privatarzt-Honorare, Heilpraktikerkosten oder Sehhilfen anteilig oder vollständig erstattet — Sie bleiben weiterhin GKV-Mitglied und rechnen wie gewohnt über die Kasse ab, sofern Sie einen Kassenarzt aufsuchen.
- Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V: GKV-Versicherte können bei ihrer Kasse beantragen, statt des Sachleistungsprinzips das Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Damit lassen sich auch Privatärzte im Rahmen der GKV-Erstattung abrechnen — allerdings meist nur bis zur Höhe des GKV-Satzes, nicht des vollen GOÄ-Betrags. Diese Wahl bindet Sie in der Regel für mindestens ein Kalendervierteljahr.
Wichtig: Der Leistungsumfang unterscheidet sich stark zwischen Tarifen und Anbietern. Prüfen Sie vor Abschluss insbesondere Wartezeiten, Erstattungssätze für GOÄ-Faktoren über 2,3× und ob Vorerkrankungen ausgeschlossen sind. Unser PKV- und Zusatzversicherungs-Vergleich zeigt, wann sich welche Option für Kassenpatienten lohnt.
Ihre Rechte als Patient
- Aufklärungspflicht: Vor jeder kostenpflichtigen Leistung muss der Arzt Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c BGB).
- GOÄ-konforme Rechnung: Die Rechnung muss alle vorgeschriebenen Angaben enthalten: Datum, GOÄ-Ziffer, Leistungsbeschreibung, Steigerungsfaktor.
- Widerspruch: Bei Zweifeln an der Richtigkeit können Sie die Rechnung von der zuständigen Landesärztekammer oder dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) prüfen lassen.
- Keine Vorleistungspflicht: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen; der Arzt darf keine Behandlung von einer Vorauszahlung abhängig machen (außer bei rein privatärztlichen Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch).
Möchten Sie wissen was Ihr konkreter Arztbesuch kosten würde?
Jetzt Kosten für Ihren Besuch berechnen →Weitere Informationen: Privatarzt Kosten nach Arzttyp | Rechnung zu hoch? So prüfen Sie sie
Häufige Fragen
Was kostet ein Privatarzt-Besuch als Kassenpatient?
Die Kosten hängen von Arzttyp, gewählten Leistungen und dem Steigerungsfaktor ab. Typisch für eine Beratung beim Hausarzt: ca. 25 € (GOÄ 1, Faktor 2,3). Eine vollständige Untersuchung kostet ca. 35–55 €. Beim Spezialisten (z. B. Dermatologe, Orthopäde) liegen häufige Termine bei 60–120 €. Laborleistungen werden separat berechnet und kommen hinzu.
Kann ich als Kassenpatient ohne Überweisung zum Privatarzt gehen?
Ja. Kassenpatienten können jeden approbierten Arzt ohne Überweisung aufsuchen — auch Fachärzte und Privatärzte ohne Kassenzulassung. Es gilt nur: Sie zahlen die gesamte GOÄ-Rechnung selbst. Eine Überweisung kann den Befundaustausch erleichtern, ist aber keine rechtliche Voraussetzung.
Zahlt meine gesetzliche Krankenkasse etwas zurück?
In der Regel nein. GKV-Kassen übernehmen GOÄ-Rechnungen grundsätzlich nicht. Ausnahmen: echte Notfälle (Erstattung bis GKV-Niveau, Eigenanteil bleibt), bestimmte Satzungsleistungen der eigenen Kasse, oder eine private Zusatzversicherung.
Kann ich als Kassenpatient einfach zum Privatarzt gehen?
Ja, grundsätzlich können Kassenpatienten jeden approbierten Arzt aufsuchen, auch wenn dieser keine Kassenzulassung hat. Sie müssen jedoch die Kosten nach GOÄ vollständig selbst tragen.
Muss der Arzt mich über die Kosten informieren?
Ja. Laut § 630c BGB muss der Arzt Sie vor kostenpflichtigen Leistungen auf die voraussichtlichen Kosten hinweisen, wenn er annehmen muss, dass diese für Sie eine finanzielle Belastung darstellen. Bei IGeL-Leistungen gilt darüber hinaus eine verschärfte Informationspflicht.
Was passiert, wenn ich die Privatarzt-Rechnung nicht bezahlen kann?
Der Arzt kann die Zahlung einfordern — notfalls gerichtlich. Sprechen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit der Praxis. Ratenzahlungen sind oft möglich. Die Rechnung sollten Sie in jedem Fall prüfen lassen.
Wie erkenne ich ob eine GOÄ-Rechnung korrekt ist?
Eine korrekte GOÄ-Rechnung muss Datum, GOÄ-Ziffern, Leistungsbeschreibung, Einfachsatz, Steigerungsfaktor und Endbetrag ausweisen. Steigerungsfaktoren über 2,3x (Arzt) oder 1,8x (Labor) bedürfen einer schriftlichen Begründung. Die Bundeszahnärztekammer und regionale Ärztekammern bieten kostenlose Rechnungsprüfungen an.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Privatarztbesuche als Kassenpatient?
Das hängt davon ab, wie oft Sie Privatärzte oder IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen. Bei gelegentlichen Besuchen (1–2× jährlich) übersteigen die Beitragskosten oft den Nutzen. Wer regelmäßig Privatärzte aufsucht oder planbare IGeL-Leistungen möchte, kann von einer ambulanten Zusatzversicherung profitieren — prüfen Sie vorher Wartezeiten, Erstattungssätze bei GOÄ-Faktoren über 2,3× und Ausschlüsse für Vorerkrankungen.