Als Kassenpatient zum Privatarzt: Was Sie wissen müssen
Manchmal ist kein Kassenarzt verfügbar, der Wunschtermin wartet Wochen, oder Sie möchten eine Leistung, die die GKV nicht übernimmt (IGeL). In solchen Situationen suchen Kassenpatienten einen Privatarzt auf — und stehen dann vor einer Frage: Was kostet das eigentlich?
Stand: Mai 2026 — Abrechnung nach GOÄ (geltende Fassung)
Wie läuft die Abrechnung ab?
Kassenärzte rechnen gegenüber der GKV nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ab — die Kasse bezahlt pauschal, der Patient zahlt nichts. Beim Privatarzt gilt dagegen die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Dort hat jede Leistung einen Einfachsatz (1,0x) und der Arzt darf einen Steigerungsfaktor anwenden.
Der Regelsteigerungsfaktor ist 2,3x — das ist bei den meisten Leistungen das Maximum ohne schriftliche Begründungspflicht. Bis zum Faktor 3,5x ist eine besondere Begründung (aufwändige Behandlung, schwieriger Befund) erforderlich und muss auf der Rechnung vermerkt sein.
Als Kassenpatient beim Privatarzt erhalten Sie im Anschluss an den Besuch eine Rechnung per Post oder persönlich — zahlbar innerhalb von 30 Tagen.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Kosten variieren stark nach Arzttyp und gewählten Leistungen. Als grobe Orientierung:
- Hausarzt: Einfache Beratung ca. 25 €, vollständige Untersuchung ca. 35–80 €
- Dermatologe: Hautcheck ca. 43–90 €, Muttermalentfernung zusätzlich 30–50 €
- Orthopäde: Untersuchung ca. 35 €, mit Röntgen ca. 55–90 €
- HNO-Arzt: Untersuchung ca. 55–80 €
- Internist: Vollständige Untersuchung mit EKG ca. 90–160 €
Laboruntersuchungen (Blutbild, etc.) werden oft separat durch ein Labor abgerechnet und kommen zur Arztrechnung hinzu.
Kann ich die Rechnung bei meiner Krankenkasse einreichen?
In der Regel: Nein. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine GOÄ-Rechnungen für reguläre Arztbesuche. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Notfall: Wenn kein Kassenarzt erreichbar war und der Privatarzt im Notfall behandelt hat, können GKV-Patienten die Kosten bis zur Höhe des GKV-Satzes erstattet bekommen. Der Eigenanteil (Differenz GOÄ zu EBM) bleibt jedoch selbst zu tragen.
- Satzungsleistungen: Manche Kassen übernehmen freiwillig bestimmte IGeL-Leistungen (z. B. Krebsfrüherkennungen) auf Antrag. Fragen Sie Ihre Kasse.
- Zusatzversicherung: Eine private Zusatzversicherung (Ambulant, Krankenhaus, Zahn) kann Privatarzt-Honorare ganz oder teilweise erstatten.
Ihre Rechte als Patient
- Aufklärungspflicht: Vor jeder kostenpflichtigen Leistung muss der Arzt Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c BGB).
- GOÄ-konforme Rechnung: Die Rechnung muss alle vorgeschriebenen Angaben enthalten: Datum, GOÄ-Ziffer, Leistungsbeschreibung, Steigerungsfaktor.
- Widerspruch: Bei Zweifeln an der Richtigkeit können Sie die Rechnung von der zuständigen Landesärztekammer oder dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) prüfen lassen.
- Keine Vorleistungspflicht: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen; der Arzt darf keine Behandlung von einer Vorauszahlung abhängig machen (außer bei rein privatärztlichen Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch).
Möchten Sie wissen was Ihr konkreter Arztbesuch kosten würde?
Jetzt Kosten für Ihren Besuch berechnen →Weitere Informationen: Privatarzt Kosten nach Arzttyp
Häufige Fragen
Kann ich als Kassenpatient einfach zum Privatarzt gehen?
Ja, grundsätzlich können Kassenpatienten jeden approbierten Arzt aufsuchen, auch wenn dieser keine Kassenzulassung hat. Sie müssen jedoch die Kosten nach GOÄ vollständig selbst tragen.
Was passiert, wenn ich die Privatarzt-Rechnung nicht bezahlen kann?
Der Arzt kann die Zahlung einfordern — notfalls gerichtlich. Sprechen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit der Praxis. Ratenzahlungen sind oft möglich. Die Rechnung sollten Sie in jedem Fall prüfen lassen.
Wie erkenne ich ob eine GOÄ-Rechnung korrekt ist?
Eine korrekte GOÄ-Rechnung muss Datum, GOÄ-Ziffern, Leistungsbeschreibung, Einfachsatz, Steigerungsfaktor und Endbetrag ausweisen. Steigerungsfaktoren über 2,3x (Arzt) oder 1,8x (Labor) bedürfen einer schriftlichen Begründung. Die Bundeszahnärztekammer und regionale Ärztekammern bieten kostenlose Rechnungsprüfungen an.