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Privatarzt Kosten als Kassenpatient –
Was zahle ich wirklich?
Als Kassenpatient beim Privatarzt zahlen Sie die Rechnung nach GOÄ selbst. Unser kostenloser Rechner zeigt die Gebühren ausgewählter Leistungen beim Hausarzt, Dermatologen oder Orthopäden — nachvollziehbar und mit Hinweisen zu den Grenzen der Berechnung.
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Wie läuft ein Privatarzt-Besuch ab? Was sind Ihre Rechte und Pflichten?
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Kassenpatienten vor einem Privatarzt-Besuch
Sie überlegen, ob Sie einen Privatarzt aufsuchen, und möchten die Kosten vorab einschätzen? Unser GOÄ-Rechner zeigt Ihnen typische Preise je nach Arzttyp und Leistung — bevor Sie die Rechnung bekommen.
Patienten, die eine GOÄ-Rechnung verstehen wollen
Sie haben eine Privatarzt-Rechnung erhalten und fragen sich, ob der angesetzte Steigerungsfaktor und die GOÄ-Ziffern korrekt sind? Unsere Kostenübersicht nach Fachrichtung und die GOÄ-Erklärung helfen beim Nachvollziehen.
GKV-Versicherte, die die Kosten vergleichen wollen
Lohnt sich ein Privatarzt-Termin — oder sind die Wartezeiten beim Kassenarzt zumutbar? Unser Rechner zeigt Gebührenbeispiele, keine vollständigen Behandlungskosten. Außerdem erklärt unsere Seite Als Kassenpatient zum Privatarzt, was die Abrechnung nach GOÄ für Sie bedeutet.
Alles rund um Privatarzt-Kosten
Ratgeber & Hintergrundwissen
Häufige Fragen zu Privatarzt-Kosten
Was kostet ein Hausarztbesuch als Selbstzahler?
Die Beratung nach GOÄ 1 kostet bei Faktor 2,3 10,72 €. Eine tatsächlich erbrachte vollständige Untersuchung eines in GOÄ 7 definierten Organsystems kostet 21,45 €. Zusammen sind das 32,17 € ausschließlich für diese beiden Leistungen, kein pauschaler Terminpreis. Weitere Leistungen können hinzukommen.
Muss ich eine Privatarzt-Rechnung selbst bezahlen?
Bei einer selbst gewählten Privatbehandlung müssen Sie ohne gesicherte Kostenübernahme mit Eigenkosten rechnen. Eine Erstattung ist nicht automatisch gegeben. Mögliche Wege nach § 13 SGB V, Satzungsleistungen oder private Zusatzversicherung vorab klären.
Was ist der GOÄ-Steigerungsfaktor?
Die Gebühr wird aus Punktzahl × Punktwert × Faktor berechnet und erst dann auf Cent gerundet. Regelhöchstsatz/Höchstsatz: grundsätzlich 2,3/3,5, für Abschnitte A, E und O 1,8/2,5, für Labor nach § 5 Abs. 4 GOÄ 1,15/1,3. Eine Überschreitung des jeweiligen Regelhöchstsatzes muss individuell begründet werden.
Kann meine Krankenkasse Privatarztkosten erstatten?
Eine frei gewählte Privatrechnung wird nicht automatisch übernommen. § 13 SGB V regelt unter anderem gewählte Kostenerstattung und bestimmte notwendige selbstbeschaffte Leistungen. Voraussetzungen und nötige vorherige Zustimmung mit der Kasse klären. Private Zusatzversicherung und Satzungsleistungen sind getrennt zu prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen GOÄ und EBM?
EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) regelt die Kassenarzt-Abrechnung gegenüber der GKV. GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) regelt Privatarzt-Rechnungen. Als Kassenpatient beim Privatarzt gilt immer die GOÄ.
Redaktion, Quellen und Methodik
Redaktionell verantwortlich: Michael Sack. Diese Seite wurde am 16.10.2026 im Rahmen des redaktionellen GOÄ-Quellenabgleichs redaktionell überprüft. Das ist ein redaktioneller Quellenabgleich, keine fachärztliche oder gebührenrechtliche Expertenprüfung.
Grundlage der Gebührenbeispiele ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einschließlich Gebührenverzeichnis. Einzelgebühren werden aus Punktzahl, zugehörigem Punktwert und Faktor berechnet. Gebührenbeispiele sind keine erhobenen Marktpreise, vollständigen Behandlungspreise oder Erstattungszusagen. Weitere Quellen und Einschränkungen stehen bei den jeweiligen Angaben.
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Hinweis zu Gesundheit und Kosten: Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung und sind keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Treffen Sie medizinische Entscheidungen nicht anhand dieser Website; bei Beschwerden oder Fragen wenden Sie sich an eine qualifizierte medizinische Fachperson. Kostenangaben, Rechenbeispiele und Hinweise zur Abrechnung sind unverbindliche Orientierungswerte, kein Kostenvoranschlag und keine Beurteilung einer konkreten Rechnung. Maßgeblich sind die tatsächlich erbrachten Leistungen, die individuelle Vereinbarung und die Auskunft der behandelnden Praxis beziehungsweise des zuständigen Versicherers.
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