Privatarzt Kostenrechner (GOÄ)
Wählen Sie Ihren Arzttyp, die gewünschten Leistungen und den Steigerungsfaktor — der Rechner zeigt Ihnen sofort die typischen Kosten nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Ihre geschätzten Kosten
Dies ist eine Schätzung basierend auf GOÄ-Einfachsätzen. Ihr Arzt kann abweichende Ziffern und Faktoren verwenden. Laborleistungen können separat abgerechnet werden.
So nutzen Sie den GOÄ-Rechner
1. Arzttyp wählen: Wählen Sie zunächst die Fachrichtung des Arztes aus — z. B. Hausarzt, Dermatologe oder Orthopäde. Jede Fachrichtung bringt typische Leistungen mit, die in der GOÄ unter eigenen Ziffern geführt werden.
2. Leistungen auswählen: Markieren Sie die Behandlungen, die Sie erhalten haben oder planen. Sie können mehrere Leistungen gleichzeitig auswählen — der Rechner summiert die Kosten automatisch.
3. Steigerungsfaktor einstellen: Passen Sie den Multiplikator an. Der häufigste Wert ist 2,3× (Regelleistung), der ohne Begründung zulässig ist. Bis 3,5× ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung erforderlich.
4. Ergebnis interpretieren: Die angezeigte Summe ist ein Richtwert auf Basis der geltenden GOÄ (Stand: Punktwert 1996). Laborleistungen, technische Zuschläge und individuelle ärztliche Entscheidungen können zu Abweichungen führen. Nutzen Sie den Betrag zur Orientierung — nicht als verbindliche Kostenzusage.
Häufige Fragen zum GOÄ-Rechner
Wie genau ist die Kostenrechnung?
Der Rechner basiert auf den GOÄ-Einfachsätzen (Stand: GOÄ 1982, Punktwert 1996). Die tatsächliche Rechnung kann abweichen, wenn Ihr Arzt andere Ziffern kombiniert, ein Zuschlag für technischen Aufwand anfällt oder Laborleistungen separat berechnet werden. Nutzen Sie die Ergebnisse als Richtwert, nicht als verbindliche Kostenaussage.
Was bedeutet der Steigerungsfaktor?
Jede GOÄ-Leistung hat einen Einfachsatz (1,0x). Der Arzt multipliziert diesen mit einem Faktor. 2,3x ist der gesetzliche Schwellenwert — er darf ohne Begründung bis hier steigern. Bis 3,5x ist eine individuelle schriftliche Begründung auf der Rechnung erforderlich. Faktoren über 3,5x bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Erstattet meine Krankenkasse die Kosten?
In der Regel nicht. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen GOÄ-Rechnungen grundsätzlich nicht. Ausnahmen: echte Notfälle (Erstattung bis GKV-Niveau) oder Satzungsleistungen der eigenen Kasse. Wer regelmäßig Privatärzte aufsucht, sollte eine ambulante Zusatzversicherung oder PKV prüfen.
Was ist mit der neuen GOÄ 2026?
Die GOÄ-Reform (neue GOÄ, GOÄ 2026) ist seit Jahren in Entwicklung und soll die veraltete GOÄ von 1996 ablösen. Nach aktuellem Stand (Mai 2026) ist die neue GOÄ noch nicht in Kraft getreten — dieser Rechner basiert weiterhin auf der geltenden GOÄ. Sobald die neue GOÄ verbindlich gilt, werden die Einfachsätze aktualisiert.
Weitere Informationen: GOÄ-Preise nach Arzttyp | Kassenpatient beim Privatarzt — Ablauf und Rechte