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GOÄ-Rechner: Faktor berechnen & Privatarzt-Kosten schätzen

Arzttyp wählen, GOÄ-Faktor (1,0× bis 3,5×) einstellen und Leistungen auswählen — der Rechner zeigt sofort die typischen Kosten nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Schritt 1: Arzttyp wählen
Schritt 2: Leistungen wählen
Schritt 3: Steigerungsfaktor wählen

Ihre geschätzten Kosten

Beratungsgespräch24,66 €
Gesamt (ca.)24,66 €

Dies ist eine Schätzung basierend auf GOÄ-Einfachsätzen. Ihr Arzt kann abweichende Ziffern und Faktoren verwenden. Laborleistungen können separat abgerechnet werden.

So nutzen Sie den GOÄ-Rechner

1. Arzttyp wählen: Wählen Sie zunächst die Fachrichtung des Arztes aus — z. B. Hausarzt, Dermatologe oder Orthopäde. Jede Fachrichtung bringt typische Leistungen mit, die in der GOÄ unter eigenen Ziffern geführt werden.

2. Leistungen auswählen: Markieren Sie die Behandlungen, die Sie erhalten haben oder planen. Sie können mehrere Leistungen gleichzeitig auswählen — der Rechner summiert die Kosten automatisch.

3. Steigerungsfaktor einstellen: Passen Sie den Multiplikator an. Der häufigste Wert ist 2,3× (Regelleistung), der ohne Begründung zulässig ist. Bis 3,5× ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung erforderlich. Mehr dazu: Steigerungsfaktor erklärt.

4. Ergebnis interpretieren: Die angezeigte Summe ist ein Richtwert auf Basis der geltenden GOÄ (Stand: Punktwert 1996). Laborleistungen, technische Zuschläge und individuelle ärztliche Entscheidungen können zu Abweichungen führen. Nutzen Sie den Betrag zur Orientierung — nicht als verbindliche Kostenzusage.

Wie berechnet sich der GOÄ-Preis?

Das Honorar ergibt sich aus drei Faktoren: Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor. Der Punktwert beträgt seit 1996 einheitlich 5,82873 Cent. Die Punktzahl ist für jede GOÄ-Leistungsziffer festgelegt und unveränderlich.

GOÄ Steigerungsfaktoren nach Leistungsart (§ 5 GOÄ)
LeistungsartRegelleistungMaximumBegründung ab
Allgemeinleistungen (persönliche Arztarbeit)2,3×3,5×2,3× (schriftlich)
Technische Leistungen (Apparate, OPs)1,8×2,5×1,8× (schriftlich)
Laborleistungen1,15×1,3×1,15× (schriftlich)

Begründungspflicht: Überschreitet der Arzt den Regelleistungssatz, muss er dies auf der Rechnung schriftlich begründen — z. B. durch erschwerte Behandlungsbedingungen oder erhöhten Zeitaufwand. Eine Pauschalformulierung ist nicht ausreichend. Faktoren über dem Maximum bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Patienten (§ 2 GOÄ).

Hinweis: Alle Beträge sind Richtwerte auf Basis der GOÄ-Einfachsätze (Stand: geltende GOÄ, Punktwert 1996). Laborleistungen und technische Zuschläge können zusätzlich anfallen. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zum GOÄ-Rechner

Was ist der GOÄ-Faktor?

Der GOÄ-Faktor (auch Steigerungsfaktor) ist ein Multiplikator, mit dem der Arzt den Basispreis einer Leistung erhöhen darf. Er liegt zwischen 1,0× (Mindestsatz) und 3,5× (Höchstsatz). Der häufigste Wert im Alltag ist 2,3× — das ist die gesetzliche Regelleistung, die ohne schriftliche Begründung zulässig ist. Faktoren über 2,3× müssen auf der Rechnung individuell begründet werden.

Welchen GOÄ-Satz setzt mein Arzt an?

Den meisten Patienten wird der Regelsatz 2,3× berechnet. Das ist der häufigste GOÄ-Satz und entspricht einer durchschnittlichen Behandlung ohne besondere Erschwernis. Besonders aufwändige Behandlungen (z. B. komplizierter Befund, langer Zeitaufwand) können bis 3,5× reichen — allerdings nur mit schriftlicher Begründung auf der Rechnung. Einfache Routinekontrollen werden teils mit 1,8× abgerechnet.

Wie genau ist die Kostenrechnung?

Der Rechner basiert auf den GOÄ-Einfachsätzen (Stand: GOÄ 1982, Punktwert 1996). Die tatsächliche Rechnung kann abweichen, wenn Ihr Arzt andere Ziffern kombiniert, ein Zuschlag für technischen Aufwand anfällt oder Laborleistungen separat berechnet werden. Nutzen Sie die Ergebnisse als Richtwert, nicht als verbindliche Kostenaussage.

Was bedeutet der Steigerungsfaktor?

Jede GOÄ-Leistung hat einen Einfachsatz (1,0x). Der Arzt multipliziert diesen mit einem Faktor. 2,3x ist der gesetzliche Schwellenwert — er darf ohne Begründung bis hier steigern. Bis 3,5x ist eine individuelle schriftliche Begründung auf der Rechnung erforderlich. Faktoren über 3,5x bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Erstattet meine Krankenkasse die Kosten?

In der Regel nicht. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen GOÄ-Rechnungen grundsätzlich nicht. Ausnahmen: echte Notfälle (Erstattung bis GKV-Niveau) oder Satzungsleistungen der eigenen Kasse. Wer regelmäßig Privatärzte aufsucht, sollte eine ambulante Zusatzversicherung oder PKV prüfen.

Was ist mit der neuen GOÄ 2026?

Die GOÄ-Reform (neue GOÄ, GOÄ 2026) ist seit Jahren in Entwicklung und soll die veraltete GOÄ von 1996 ablösen. Nach aktuellem Stand (Mai 2026) ist die neue GOÄ noch nicht in Kraft getreten — dieser Rechner basiert weiterhin auf der geltenden GOÄ. Sobald die neue GOÄ verbindlich gilt, werden die Einfachsätze aktualisiert.

Hintergrundwissen zur GOÄ

Quellen & Rechtsgrundlagen

Zuletzt geprüft: Mai 2026