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MRT & CT als Selbstzahler: Was kostet die Untersuchung privat?

Ohne Überweisung oder ärztliche Indikation zahlen Sie MRT und CT komplett selbst — die GKV übernimmt keine Kosten und erstattet auch nachträglich nichts. Nach reiner GOÄ-Abrechnung kostet ein Kopf-MRT (Ziffer 5700) im Einfachsatz ca. 256 €, ein CT-Kopf (Ziffer 5370) ca. 117 €. Viele private Radiologie-Institute bieten stattdessen Pauschalpreise an — am Markt üblich sind 200–700 € je nach Körperregion, Kontrastmittel und Anbieter.

Warum übernimmt die Kasse MRT oder CT ohne Überweisung nicht?

Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert bildgebende Diagnostik nur im Rahmen einer medizinisch notwendigen Behandlung — veranlasst durch einen behandelnden Arzt, in der Regel per Überweisung an eine radiologische Praxis. Ohne diese ärztliche Veranlassung gilt die Untersuchung als Selbstzahlerleistung: Sie vereinbaren den Termin direkt beim Radiologie-Institut, oft sogar schneller als über den regulären Überweisungsweg, tragen die Kosten aber vollständig selbst.

Das betrifft zum Beispiel Patienten, die aus eigenem Sicherheitsbedürfnis ein MRT wünschen, obwohl der behandelnde Arzt (noch) keine Indikation sieht, oder die eine zweite Untersuchung ohne erneute Überweisung durchführen lassen möchten. In diesen Fällen wird nach GOÄ abgerechnet — derselben Gebührenordnung, die auch beim klassischen Privatarztbesuch gilt.

GOÄ-Kostentabelle: MRT & CT nach Körperregion

UntersuchungGOÄ-ZifferEinfachsatz (1,0×)Regelhöchstsatz (1,8×)Höchstsatz (2,5×)
CT KopfGOÄ 5370116,57 €209,83 €291,42 €
MRT Gelenk/Extremität (z. B. Knie)GOÄ 5729139,89 €251,80 €349,72 €
MRT Wirbelsäule (2 Ebenen)GOÄ 5705244,81 €440,66 €612,02 €
MRT Kopf (2 Ebenen)GOÄ 5700256,46 €461,63 €641,15 €

GOÄ-Einfachsätze auf Basis Punktwert 5,82873 Ct. Bildgebende Diagnostik zählt als technische Leistung (§ 5 Abs. 3 GOÄ) — Regelhöchstsatz 1,8×, Höchstsatz 2,5× (nicht 2,3×/3,5× wie bei persönlichen Leistungen). Stand: Juli 2026.

Institutspauschale oder GOÄ-Einzelabrechnung: Was zahlen Sie wirklich?

In der Praxis begegnen Selbstzahlern zwei unterschiedliche Preismodelle. Manche Radiologiepraxen rechnen strikt nach GOÄ-Ziffern ab — Untersuchung, Befundung und ggf. Kontrastmittel erscheinen als Einzelposten auf der Rechnung. Andere, insbesondere spezialisierte Selbstzahler-Institute, bieten stattdessen einen Pauschalpreis an, der Untersuchung, radiologischen Befund und häufig eine Bild-CD bündelt.

Diese Pauschalpreise bewegen sich am Markt meist zwischen 200 € und 500 € für Standarduntersuchungen (Kopf, Knie, Wirbelsäule) und 300–700 € bei höherem Aufwand oder Kontrastmittelgabe. Ganzkörper-MRT oder mehrere kombinierte Serien können über 1.000 € kosten. Diese Marktpreise sind Institutsangaben und keine gesetzlich festgelegten GOÄ-Beträge — fragen Sie vor der Untersuchung immer nach einem schriftlichen Kostenvoranschlag.

Typische Szenarien: Was zahlen Sie wirklich?

Szenario 1: Knie-MRT ohne Überweisung

  • Beratungsgespräch (GOÄ 1, 2,3×)24,66 €
  • MRT Gelenk/Knie (GOÄ 5729, 1,8×)251,80 €
  • Befundbesprechung (GOÄ 75, 2,3×)ca. 15 €
Gesamt (typisch)ca. 280–300 €

Szenario 2: MRT Wirbelsäule mit Kontrastmittel

  • MRT Wirbelsäule (GOÄ 5705, 1,8×)440,66 €
  • Kontrastmittelgabe (Material + Injektion)ca. 100–150 €
  • Befundbesprechung (GOÄ 75, 2,3×)ca. 15 €
Gesamt (typisch)ca. 550–610 €

Alle Beträge sind Richtwerte. Werden mehrere MRT-Serien in einer Sitzung kombiniert, greift zusätzlich der gesetzliche Höchstwert nach GOÄ-Ziffer 5735 — die Summe mehrerer MRT-Leistungen darf diesen Deckel nicht überschreiten.

Worauf sollten Sie bei der MRT/CT-Rechnung achten?

Steigerungsfaktor über 1,8× muss begründet sein: Bildgebende Diagnostik ist eine technische Leistung nach § 5 Abs. 3 GOÄ — der Regelhöchstsatz liegt bei 1,8×, nicht bei 2,3× wie bei persönlichen ärztlichen Leistungen. Faktoren darüber (bis maximal 2,5×) müssen schriftlich begründet werden.

Höchstwert bei mehreren Serien (GOÄ 5735): Werden in einer Sitzung mehrere MRT-Aufnahmen kombiniert (z. B. Wirbelsäule und Becken), darf die Summe der Einzelziffern einen gesetzlich gedeckelten Gesamtbetrag nicht überschreiten. Prüfen Sie bei mehreren MRT-Positionen, ob dieser Höchstwert korrekt angewendet wurde.

Kontrastmittel separat, aber transparent: Material- und Injektionskosten für Kontrastmittel werden zusätzlich zur Bildgebungs-Ziffer berechnet. Lassen Sie sich den Material-Einzelpreis auf der Rechnung ausweisen — eine pauschale „Kontrastmittelgebühr" ohne Aufschlüsselung ist nicht GOÄ-konform.

Institutspauschale vs. Rechnungsdetail: Wählen Sie ein Institut mit Pauschalpreis, fragen Sie dennoch nach einer Ziffern-Aufschlüsselung — das erleichtert die Einreichung bei einer Zusatzversicherung und die Prüfung auf doppelte Berechnung.

Häufige Fragen: MRT & CT als Selbstzahler

Übernimmt die Krankenkasse ein MRT oder CT ohne Überweisung?

Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bildgebende Diagnostik nur, wenn ein Arzt sie im Rahmen einer medizinisch notwendigen Behandlung veranlasst — in der Regel per Überweisung an eine Radiologiepraxis. Wünschen Sie eine Untersuchung auf eigene Initiative, ohne ärztliche Indikation oder als reine Vorsorge, zahlen Sie die Untersuchung als Selbstzahler komplett selbst, und es erfolgt keine nachträgliche Erstattung durch die GKV.

Was kostet ein MRT als Selbstzahler ohne Überweisung wirklich?

Zwei Preismodelle sind zu unterscheiden: Reine GOÄ-Abrechnung nach Ziffer (z. B. 256,46 € Einfachsatz für ein MRT-Kopf nach Ziffer 5700, bis zu 641 € beim Höchstsatz 2,5×) oder ein Institutspauschalpreis vieler privater Radiologie-Anbieter, der Untersuchung, Befundung und oft eine Bild-CD bündelt — hier bewegen sich die Marktpreise meist zwischen 200 € und 700 €, je nach Körperregion, Kontrastmittel und Anbieter. Für Ganzkörper-MRT oder mehrere kombinierte Serien können auch über 1.000 € anfallen.

Ist ein CT günstiger als ein MRT?

In der Regel ja. Ein CT-Kopf nach GOÄ-Ziffer 5370 kostet im Einfachsatz ca. 117 €, ein vergleichbares MRT-Kopf nach Ziffer 5700 rund 256 € — mehr als das Doppelte. Der Grund liegt in Gerätekosten und Untersuchungsdauer der Kernspintomographie. Medizinisch sind CT und MRT jedoch nicht austauschbar: Welches Verfahren sinnvoll ist, hängt von der Fragestellung ab und sollte ärztlich entschieden werden.

Erstattet eine Zusatzversicherung die Kosten für ein selbst gezahltes MRT?

Das hängt vom Tarif ab. Ambulante Krankenzusatzversicherungen, die GOÄ-Leistungen bis zum Höchstsatz erstatten, können auch selbst veranlasste bildgebende Diagnostik abdecken — allerdings meist nur, sofern eine medizinische Indikation vorlag und keine reine Vorsorgeleistung ohne Krankheitswert war. Prüfen Sie vor Abschluss die genauen Ausschlüsse und Wartezeiten im Tarif.

Warum unterscheiden sich MRT-Preise so stark zwischen Kopf, Wirbelsäule und Knie?

Die GOÄ vergütet nach Punktzahl je Ziffer, die sich am technischen und zeitlichen Aufwand orientiert. Ein Kopf-MRT (Ziffer 5700, 4.400 Punkte) erfordert mehr Sequenzen als ein Gelenk-MRT (Ziffer 5729, 2.400 Punkte). Werden mehrere Regionen in einer Sitzung untersucht, greift zusätzlich der Höchstwert nach Ziffer 5735 — die Summe mehrerer MRT-Leistungen darf einen gesetzlich gedeckelten Gesamtbetrag nicht überschreiten.

Sind die Preisangaben auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Alle genannten Beträge sind Richtwerte auf Basis der GOÄ-Einfachsätze (Stand 2026) beziehungsweise am Markt beobachteter Institutspreise. Die tatsächliche Rechnung hängt von der Praxis, dem gewählten Steigerungsfaktor, eingesetztem Kontrastmittel und individuellen Zuschlägen ab. Lassen Sie sich vor der Untersuchung immer einen konkreten Kostenvoranschlag geben.

Weiterführende Informationen

Quellen & Rechtsgrundlagen

Zuletzt geprüft: Juli 2026

Letzte Aktualisierung: 03.07.2026