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Privatarzt-Rechnung prüfen: So decken Sie Fehler auf

Privatarzt-Rechnungen wirken auf den ersten Blick komplex — GOÄ-Ziffern, Steigerungsfaktoren, Punktwerte. Dabei ist die Prüfung mit einer Checkliste unkompliziert. Viele Rechnungsfehler lassen sich in wenigen Minuten erkennen.

Häufigster Fehler: Steigerungsfaktor über 2,3 ohne schriftliche Begründung — rechtlich nur bis 3,5-fach zulässig, und nur mit Begründung auf der Rechnung.

Stand: Juni 2026 — Abrechnung nach GOÄ (geltende Fassung)

Checkliste: Was muss auf der Rechnung stehen?

1

Datum, Name und Anschrift des Arztes

Name, Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Arztes oder der Praxis müssen vollständig angegeben sein.

✅ Korrekt: vollständig angegeben⚠️ Problem: fehlt oder unvollständig → Rechnung beanstandbar
2

Ihr Name und die Behandlungsdaten

Die Rechnung muss auf Sie ausgestellt sein und das genaue Behandlungsdatum enthalten.

✅ Korrekt: Name + Datum korrekt⚠️ Problem: falscher Name oder kein Datum → Einspruch möglich
3

GOÄ-Ziffern mit Leistungsbeschreibung

Jede abgerechnete Leistung muss mit der GOÄ-Ziffer und einer Beschreibung der erbrachten Leistung ausgewiesen sein.

✅ Korrekt: Ziffern vollständig benannt⚠️ Problem: Pauschalrechnungen ohne Ziffern → nicht GOÄ-konform
4

Einfachsatz und Steigerungsfaktor

Der Einfachsatz (Faktor 1,0) und der angewendete Multiplikator müssen für jede Position ausgewiesen sein.

✅ Korrekt: Faktor je Leistung sichtbar⚠️ Problem: kein Faktor angegeben → Rechnung unvollständig
5

Begründung bei Faktor über 2,3

Für ärztliche Leistungen über dem 2,3-fachen Regelleistungssatz (bei technischen Leistungen über 1,8) muss der Arzt den erhöhten Aufwand schriftlich auf der Rechnung begründen.

✅ Korrekt: individuelle Begründung vorhanden⚠️ Problem: kein Begründungstext → Faktor anfechtbar
6

Keine sich ausschließenden Ziffern

Bestimmte GOÄ-Leistungen dürfen am selben Tag nicht zusammen abgerechnet werden (z. B. GOÄ 1 und GOÄ 3 am gleichen Tag für denselben Patienten).

✅ Korrekt: keine Doppelabrechnung erkennbar⚠️ Problem: verdächtige Ziffernkombination → bei Ärztekammer prüfen lassen
7

Endbetrag und Zahlungsziel

Summe aller Positionen, ggf. Umsatzsteuer (bei Wahlarztvereinbarung) und Zahlungsfrist müssen angegeben sein.

✅ Korrekt: Summe stimmt rechnerisch⚠️ Problem: Summe weicht ab → Nachberechnung anfordern

Möchten Sie nachrechnen, was eine Leistung nach GOÄ kosten darf?

GOÄ-Kosten nachrechnen →

Typische Fehlerquellen in Privatarzt-Rechnungen

ProblemWas ist erlaubt?Was tun?
Faktor über 2,3 ohne BegründungBis 2,3-fach ohne Begründung. Darüber nur mit schriftlicher Begründung der besonderen Umstände.Schriftliche Begründung anfordern. Fehlt sie, ist der Betrag über 2,3 anfechtbar.
Abrechnung nicht erbrachter LeistungenNur tatsächlich erbrachte Leistungen dürfen abgerechnet werden.Liste aller Positionen prüfen. Unbekannte Leistungen mit Datum und Arzt klären.
Pauschalen statt GOÄ-ZiffernGOÄ schreibt eine Positionsabrechnung vor. Pauschalbeträge sind nur bei einer gesonderten Vereinbarung zulässig.Aufschlüsselung der Pauschale nach GOÄ-Ziffern schriftlich anfordern.
Doppelt abgerechnete LeistungenBestimmte Ziffernkombinationen schließen sich aus (z. B. GOÄ 1 + GOÄ 3 am gleichen Tag).Ziffernkatalog der GOÄ prüfen oder Ärztekammer um Stellungnahme bitten.
Falsche Diagnose oder BehandlungszeitDie abgerechnete Leistung muss der tatsächlichen Behandlung entsprechen.Patientenakte anfordern und mit der Rechnung abgleichen.

Muster-Widerspruchsbrief

Diesen Mustertext können Sie direkt verwenden. Ersetzen Sie alle Angaben in [ECKIGEN KLAMMERN] durch Ihre konkreten Daten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Rechnung vom [DATUM DER RECHNUNG] über [BETRAG] € erhalten und bitte um Prüfung folgender Position(en):

GOÄ-Ziffer [ZIFFER], [LEISTUNGSBESCHREIBUNG]: Sie haben den [X]-fachen Steigerungssatz abgerechnet. 
Da der angewendete Faktor den Regelleistungssatz von 2,3 überschreitet, bitte ich Sie, mir den 
erhöhten Aufwand gemäß § 12 Abs. 3 GOÄ schriftlich zu begründen.

[OPTIONAL: Alternativ: "Die Leistung [LEISTUNGSBESCHREIBUNG] wurde nach meiner Erinnerung am 
[DATUM] nicht erbracht. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Grundlage diese Position abgerechnet wurde."]

Ich bitte Sie um schriftliche Stellungnahme bis zum [DATUM, ca. 14 Tage] und behalte mir vor,
den bestrittenen Betrag bis zur Klärung einzubehalten.

Mit freundlichen Grüßen
[IHR VOLLSTÄNDIGER NAME]
[IHRE ANSCHRIFT]
[DATUM]

Senden Sie den Brief per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung an die Praxis.

Häufige Fragen zur Rechnungsprüfung

Kann ich eine Privatarzt-Rechnung ablehnen oder anfechten?

Ja. Sie haben das Recht, eine Rechnung zu beanstanden, wenn GOÄ-Vorgaben nicht eingehalten wurden — zum Beispiel fehlende Begründung für Faktor > 2,3, nicht erbrachte Leistungen oder Ziffernkombinationen, die sich ausschließen. Wenden Sie sich schriftlich an den Arzt und fordern Sie Korrektur oder Begründung.

Wie hoch darf der Steigerungsfaktor sein?

Für persönliche ärztliche Leistungen gilt: bis 2,3-fach ohne Begründung (Regelleistungssatz). Bis 3,5-fach mit schriftlicher Begründung auf der Rechnung. Über 3,5-fach nur mit einer vorherigen schriftlichen Überschreitungsvereinbarung. Technische Leistungen haben abweichende Obergrenzen (1,8-fach als Regelleistung).

Wo kann ich meine Privatarzt-Rechnung kostenlos prüfen lassen?

Kostenlose Rechnungsprüfungen bieten die Ärztekammern (Schlichtungsstellen für Abrechnungsfragen), die Verbraucherzentralen sowie die PKV oder Beihilfestelle bei PKV-Versicherten an. Viele PKVs prüfen GOÄ-Rechnungen vor der Erstattung automatisch.

Was passiert, wenn ich die Rechnung teilweise bestreite?

Sie können den unstrittigen Teil zahlen und den angefochtenen Teil schriftlich bestreiten — unter Angabe der konkreten Ziffern und des Grundes. Setzen Sie dem Arzt eine Frist zur Stellungnahme oder Korrektur (14 Tage üblich). Bis zur Klärung gilt kein Zahlungsverzug für den bestrittenen Teil.

Muss ich die Rechnung sofort zahlen?

Übliche Zahlungsziele bei Arztrechnungen sind 14–30 Tage. Bei Beanstandungen können Sie den strittigen Teil einbehalten, bis der Arzt reagiert hat. Erkundigen Sie sich vorher, ob Ihre PKV die Rechnung direkt bezahlt (Direktabrechnung) oder ob Sie vorauszahlen müssen (Kostenerstattungsprinzip).

Hilft der Muster-Widerspruchsbrief auch bei IGeL-Rechnungen?

Ja. Das Muster lässt sich für jede GOÄ-Abrechnung nutzen, auch für IGeL-Rechnungen. Bei IGeL gilt zusätzlich: Der Arzt muss Sie vorher schriftlich über Art, Umfang und Kosten der Leistung informiert haben. Fehlt diese Information, können Sie die Rechnung unter Berufung auf § 18 Abs. 8 MBO-Ä beanstanden.

Weiterlesen: GOÄ erklärt — Gebührenordnung verständlich | Steigerungsfaktor — 1×, 2,3× und 3,5× erklärt | Als Kassenpatient zum Privatarzt