GOÄ Steigerungsfaktor: Was bedeutet 1-fach, 2,3-fach und 3,5-fach?
Was ist der Steigerungsfaktor?
Der Steigerungsfaktor ist eine der wichtigsten Kennzahlen auf jeder GOÄ-Rechnung. Er legt fest, mit welchem Vielfachen des gesetzlichen Einfachsatzes eine Leistung berechnet wird. Der Arzt wählt diesen Faktor in Abhängigkeit vom individuellen Aufwand der Behandlung — Schwierigkeit, Zeitaufwand und besondere Umstände des Einzelfalls spielen dabei eine Rolle.
Der Steigerungsfaktor ist gesetzlich geregelt und schützt Patienten vor unkontrollierbaren Kostensteigerungen. Gleichzeitig ermöglicht er Ärzten, den tatsächlichen Aufwand einer Behandlung fair abzubilden.
Die drei wichtigsten Steigerungsfaktoren
1,0× — Einfachsatz (Mindestsatz)
Der Einfachsatz entspricht dem gesetzlichen Mindestsatz einer GOÄ-Leistung und wird in der Praxis nahezu ausschließlich auf besondere Vereinbarung hin angeboten — etwa bei Kassenpatienten mit Privatzusatzversicherung oder auf expliziten Patientenwunsch. Ärzte sind nicht verpflichtet, zum Einfachsatz zu behandeln.
2,3× — Regelleistung (häufigster Satz)
Der 2,3-fache Satz ist der gesetzliche Schwellenwert: Bis zu diesem Faktor darf der Arzt abrechnen, ohne eine Begründung auf der Rechnung angeben zu müssen. Die überwiegende Mehrheit aller privatärztlichen Rechnungen verwendet diesen Faktor. Er gilt als Maßstab für eine durchschnittlich aufwendige Behandlung.
3,5× — Höchstsatz (besondere Umstände)
Der 3,5-fache Satz ist die gesetzliche Obergrenze für den regulären Abrechnungsrahmen. Er darf nur bei außergewöhnlichem Aufwand angewandt werden und erfordert zwingend eine individuelle schriftliche Begründung auf der Rechnung, die den konkreten Mehraufwand für diesen Patienten erklärt — pauschale Formulierungen reichen nicht aus.
Wann darf der Arzt über 2,3 hinausgehen?
Ein Faktor über 2,3 ist zulässig, wenn der Arzt Umstände wie außergewöhnliche Schwierigkeit, ungewöhnlichen Zeitaufwand oder besondere Erschwernisse bei der Ausführung einer Leistung begründen kann. Diese Begründung muss:
- auf der Rechnung stehen (nicht nachträglich mündlich mitgeteilt werden)
- patientenindividuell sein — keine Standardformulierungen
- die konkrete medizinische Situation des Einzelfalls beschreiben
Erhalten Sie eine Rechnung mit einem Faktor über 2,3 ohne Begründung, können Sie schriftlich Erläuterung verlangen. Im Streitfall entscheidet die Ärztekammer oder ein Schiedsgutachter.
Kann ich den Faktor verhandeln? Ihre Patientenrechte
Ja — vor der Behandlung haben Patienten das Recht, eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Arzt zu treffen, in der ein bestimmter Faktor festgelegt wird. Das ist besonders bei planbaren Eingriffen oder regelmäßigen Behandlungen sinnvoll.
Nach der Behandlung können Sie eine erhaltene Rechnung prüfen lassen — etwa durch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) oder Ihre Krankenversicherung. Eine überhöhte Rechnung ohne korrekte Begründung ist anfechtbar.
Beispielrechnung: GOÄ Nr. 1 (Kurzberatung)
GOÄ Nr. 1 bezeichnet ein kurzes Arzt-Patienten-Gespräch (auch: Beratung, bis 5 Minuten). Der Einfachsatz beträgt ca. 4,66 € (80 Punkte × 5,82873 Cent).
| Faktor | Bezeichnung | Betrag (GOÄ Nr. 1) |
|---|---|---|
| 1,0× | Einfachsatz (Mindestsatz) | 4,66 € |
| 2,3× | Regelleistung (Standard) | 10,72 € |
| 3,5× | Höchstsatz (mit Begründung) | 16,31 € |
Einfachsatz 4,66 € × Faktor = Rechnungsbetrag. Stand: geltende GOÄ, Punktwert 1996.
Faktoren im Vergleich: Wann wird welcher Satz angewandt?
| Faktor | Bezeichnung | Typischer Anlass | Begründungspflicht |
|---|---|---|---|
| 1,0× | Einfachsatz | Honorarvereinbarung auf Patientenwunsch | Nein |
| 1,8× | Unterer Durchschnitt | Unkomplizierte Routineleistung | Nein |
| 2,3× | Regelleistung | Standardbehandlung durchschnittlicher Aufwand | Nein |
| 3,5× | Höchstsatz | Besonderer Aufwand, schwieriger Patient, Notfall | Ja — schriftlich |
Häufige Fragen zum Steigerungsfaktor
Muss der Arzt den Steigerungsfaktor auf der Rechnung ausweisen?
Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf jeder GOÄ-Rechnung muss für jede abgerechnete Leistung der angewandte Steigerungsfaktor angegeben werden. Bei Faktoren über 2,3 muss zusätzlich eine individuelle schriftliche Begründung auf der Rechnung stehen.
Kann ich als Patient den Steigerungsfaktor verhandeln?
Ja. Sie können vor der Behandlung mit dem Arzt eine schriftliche Honorarvereinbarung abschließen, in der ein niedrigerer Faktor festgelegt wird — etwa der Einfachsatz (1,0×). Allerdings ist kein Arzt verpflichtet, sich auf einen bestimmten Faktor einzulassen. Sprechen Sie das Thema frühzeitig an.
Was passiert, wenn der Arzt über 3,5 hinausgeht?
Ein Faktor über 3,5 ist nur zulässig, wenn eine vorherige schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Patienten geschlossen wurde. Ohne eine solche Vereinbarung ist die Rechnung anfechtbar. Im Zweifelsfall können Sie sich an die Ärztekammer oder einen Patientenberater wenden.
Gilt der Steigerungsfaktor für alle GOÄ-Leistungen gleich?
Grundsätzlich ja, aber einige Leistungen (z. B. bestimmte technische Untersuchungen) haben in der GOÄ abweichende Höchstfaktoren. Auch Laborleistungen werden teils nach eigenen Regelungen abgerechnet. Für den überwiegenden Teil der klinischen Leistungen gilt die Spanne 1,0× bis 3,5×.
Berechnen Sie, was Ihr Arztbesuch mit verschiedenen Steigerungsfaktoren kostet:
Zum GOÄ-Kostenrechner →Weitere Informationen: GOÄ erklärt — Gebührenordnung verständlich | GOÄ-Preise nach Arzttyp | Kassenpatient beim Privatarzt