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GOÄ erklärt: Was ist die Gebührenordnung für Ärzte?

Was ist die GOÄ?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Bundesverordnung, die regelt, wie Ärzte ihre privatärztlichen Leistungen abrechnen dürfen. Sie legt für jede medizinische Leistung einen Mindest- und einen Höchstbetrag fest und schützt Patienten vor willkürlicher Preisgestaltung. Rechtsgrundlage ist die GOÄ 1982 in ihrer aktuellen Fassung, der Punktwert wurde zuletzt 1996 angepasst.

Die GOÄ gilt für Privatpatienten (PKV-Versicherte) und Selbstzahler, die ohne Krankenversicherungsschutz behandelt werden. Auch gesetzlich Versicherte (GKV-Patienten) können mit der GOÄ in Berührung kommen — etwa bei IGeL-Leistungen, privat bezahlten Zweitmeinungen oder in Notfällen außerhalb der Kassenpflicht.

GOÄ-Nummern und das Leistungsverzeichnis

Die GOÄ umfasst ein umfangreiches Leistungsverzeichnis mit mehreren hundert Positionen, die jeweils mit einer GOÄ-Ziffer (auch GOÄ-Nummer) versehen sind. Jede Ziffer beschreibt eine konkrete ärztliche Tätigkeit — von der kurzen Beratung (GOÄ 1) über die körperliche Untersuchung (GOÄ 5, 7) bis hin zu spezialisierten diagnostischen oder operativen Eingriffen.

Auf einer GOÄ-Rechnung muss jede abgerechnete Ziffer mit vollständiger Leistungsbeschreibung, Datum der Leistung, Punktzahl und angewandtem Steigerungsfaktor aufgeführt werden. Patienten haben das Recht, eine detaillierte Rechnung zu verlangen und bei Unklarheiten Erläuterungen einzufordern.

Einfachsatz, Regelleistung, Höchstsatz — der Steigerungsfaktor

Der Betrag einer GOÄ-Leistung ergibt sich aus dem Einfachsatz multipliziert mit einem Steigerungsfaktor. Der Einfachsatz ist das Produkt aus der Punktzahl der Leistung und dem geltenden Punktwert (5,82873 Cent, Stand 1996).

  • 1,0× (Einfachsatz): Der gesetzliche Mindestsatz. Nur auf ausdrückliche Vereinbarung üblich — in der Praxis selten.
  • 2,3× (Regelleistung): Der typische Standardsatz. Bis zu diesem Faktor ist keine Begründung auf der Rechnung erforderlich. Der weitaus häufigste Abrechnungssatz.
  • 3,5× (Höchstsatz): Erfordert eine individuelle schriftliche Begründung des erhöhten Aufwands auf der Rechnung. Zulässig bei besonders zeitintensiven oder schwierigen Behandlungen.

Mehr Details dazu im Artikel: GOÄ Steigerungsfaktor erklärt — 1-fach bis 3,5-fach.

Wer muss nach GOÄ abrechnen?

Alle approbierten Ärzte in Deutschland sind bei privatärztlichen Behandlungen an die GOÄ gebunden — unabhängig davon, ob sie in einer Praxis, einem Krankenhaus oder als Belegarzt tätig sind. Ausgenommen ist lediglich die kassenärztliche Versorgung von GKV-Patienten, die nach dem EBM abgerechnet wird.

Zahnärzte rechnen nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte), Heilpraktiker nach dem GebüH — beide sind eigene Regelwerke und nicht mit der GOÄ identisch.

GOÄ vs. EBM: Was ist der Unterschied?

MerkmalGOÄEBM
Gilt fürPrivatpatienten, SelbstzahlerGKV-Versicherte
AbrechnungArzt ↔ Patient direktArzt ↔ Kassenärztliche Vereinigung
PreisgestaltungSteigerungsfaktor 1,0× – 3,5×Feste Pauschalen, kein Faktor
Rechnung anPatient (zur Erstattung durch PKV)Keine Rechnung an GKV-Patient

Wann kommt die GOÄ auf Kassenpatienten zu?

Auch als GKV-Versicherter kann es vorkommen, dass Sie nach GOÄ abrechnen lassen oder selbst zahlen müssen:

  • IGeL-Leistungen — z. B. Glaukom-Vorsorge, Hautscreening oder Ultraschall auf eigenen Wunsch
  • Selbst beauftragter Privatarzt — Sie wählen bewusst einen Arzt, der nur Privatpatienten behandelt
  • Privat bezahlte Zweitmeinung — Wenn Sie außerhalb des Kassensystems eine weitere ärztliche Einschätzung einholen
  • Notfall außerhalb der Kassenversorgung — z. B. beim Notdienst eines Nicht-Kassenarztes (Erstattung durch GKV begrenzt)

Vor jeder privatärztlichen Behandlung als Kassenpatient sollten Sie eine schriftliche Kostenvereinbarung anfordern. Der Arzt ist verpflichtet, Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.

Haftungsausschluss: Alle Angaben auf dieser Seite sind Richtwerte und dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung. Konkrete Kostenfragen klären Sie bitte direkt mit Ihrer Arztpraxis oder Krankenversicherung.

Häufige Fragen zur GOÄ

Für wen gilt die GOÄ?

Die GOÄ gilt für alle privatärztlichen Leistungen in Deutschland. Das betrifft Privatpatienten (PKV), Selbstzahler ohne Krankenversicherung sowie Kassenpatienten, die freiwillig Privatleistungen (z. B. IGeL) in Anspruch nehmen. Kassenärztliche Leistungen für GKV-Patienten werden nicht nach GOÄ, sondern nach dem EBM abgerechnet.

Was bedeutet GOÄ-Ziffer?

Jede ärztliche Leistung ist in der GOÄ mit einer Nummer (Ziffer) katalogisiert. Diese Ziffer legt die Punktzahl der Leistung fest, aus der sich der Einfachsatz berechnet. Auf der Rechnung müssen alle abgerechneten Ziffern mit Leistungsbeschreibung, Punktzahl und Steigerungsfaktor einzeln aufgeführt sein.

Kann ein Arzt die GOÄ ablehnen und eigene Preise nehmen?

Nein. Niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte sind bei privatärztlichen Leistungen gesetzlich an die GOÄ gebunden (§ 1 Abs. 1 GOÄ). Abweichungen nach oben sind nur auf Basis einer vorherigen schriftlichen Überschreitungsvereinbarung zulässig.

Was ist der Unterschied zwischen GOÄ und EBM?

Der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ist die Abrechnungsgrundlage für vertragsärztliche Leistungen im GKV-System. Die GOÄ gilt für Privatpatienten und Selbstzahler. Ein GKV-Patient wird beim Kassenarzt nach EBM abgerechnet — der Arzt rechnet nicht mit dem Patienten direkt ab, sondern mit der Kassenärztlichen Vereinigung.

Wird die GOÄ reformiert?

Ja. Die sogenannte neue GOÄ (GOÄ 2026) ist seit Jahren in Entwicklung und soll die veraltete GOÄ von 1982 (Punktwert 1996) ablösen. Stand Mai 2026 ist die neue GOÄ noch nicht in Kraft getreten. Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die aktuell geltende GOÄ.

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Weitere Informationen: GOÄ-Preise nach Arzttyp | Steigerungsfaktor erklärt | Kassenpatient beim Privatarzt