GOÄ-Novelle: Was die GOÄ-Reform für Patienten bedeutet
Aktueller Stand: GOÄ-Reform noch nicht in Kraft (Juni 2026)
Alle Privatarzt-Rechnungen werden weiterhin nach der aktuellen GOÄ (1982, Punktwert 1996) abgerechnet. Die neue GOÄ ist in Vorbereitung, aber noch nicht verabschiedet.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt, wie viel Privatärzte für ihre Leistungen berechnen dürfen. Die aktuelle GOÄ stammt von 1982 — der Punktwert wurde zuletzt 1996 angepasst. Eine umfassende Reform (GOÄ-Novelle) ist seit Jahren geplant, aber noch nicht in Kraft getreten.
Stand: Juni 2026 — wird bei Inkrafttreten der neuen GOÄ aktualisiert
Zeitplan der GOÄ-Reform
- 1982
Aktuelle GOÄ tritt in Kraft — Leistungskatalog und Punktsystem
- 1996
Letzte Punktwert-Anpassung — seitdem keine Aktualisierung
- 2013
Erste gemeinsame Arbeitsgruppe: BÄK + PKV-Verband starten Reformgespräche
- 2020
Bundesärztekammer und PKV einigen sich auf Grundstruktur der neuen GOÄ
- 2021–2024
Detailverhandlungen, politische Prüfung, mehrere Verschiebungen
- 2025
Bundesratszustimmung und finale Rechtsverordnung stehen noch aus
- 2026 (Stand heute)
Noch nicht in Kraft — weiterhin gilt die GOÄ von 1982/1996
Was ändert sich — alt vs. neu im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt, was sich für Patienten voraussichtlich ändert. Alle Angaben basieren auf dem aktuellen Verhandlungsstand — finale Details können abweichen.
| Bereich | Jetzt (GOÄ 1996) | Geplant (neue GOÄ) | Was bedeutet das für Sie? |
|---|---|---|---|
| Punktwert | 5,82873 Cent (seit 1996 unverändert) | Erhebliche Erhöhung geplant — konkreter Wert noch nicht final festgelegt | Privatarzt-Rechnungen werden steigen. Für PKV-Versicherte: höhere Prämien möglich. |
| Ziffernkatalog | ~2.900 Ziffern (Struktur von 1982) | Neustrukturierung mit modernisierten Leistungsbeschreibungen, neue Ziffern für digitale Leistungen | Telemedizin, Video-Sprechstunden und digitale Diagnosen sollen künftig abrechenbar sein. |
| Steigerungsfaktoren | Regelleistung 2,3-fach (persönlich), 1,8-fach (technisch) | Anpassung der Faktorgrenzen im Gespräch — Details noch offen | Änderungen bei Obergrenzen für Steigerungssätze möglich. |
| Begründungspflicht | Über 2,3-fach: schriftliche Begründung erforderlich | Prinzip bleibt erhalten, Formulierungsanforderungen werden ggf. konkretisiert | Rechnungen bleiben nachvollziehbar — Prüfrecht der Patienten bleibt bestehen. |
| Digitale Leistungen | Telemedizin und digitale Diagnostik kaum erfasst | Eigene Zifferngruppe für Video-Konsultationen, digitale Befundauswertung und DiGA-Verordnungen | Online-Arztgespräche können künftig nach GOÄ privat abgerechnet werden. |
Was gilt jetzt — bis die neue GOÄ kommt
- • Alle Privatarzt-Rechnungen werden nach der GOÄ von 1982 mit dem Punktwert von 1996 abgerechnet.
- • Der Regelleistungssatz bleibt bei 2,3-fach (persönliche ärztliche Leistungen).
- • Rechnungen über 2,3-fach benötigen weiterhin eine schriftliche Begründung.
- • Der maximale Faktor ohne gesonderte Vereinbarung liegt weiterhin bei 3,5-fach.
- • Unser GOÄ-Rechner arbeitet mit der aktuell gültigen GOÄ.
Häufige Fragen zur GOÄ-Novelle
Gilt die neue GOÄ schon 2026?
Nein. Stand Juni 2026 ist die GOÄ-Novelle noch nicht verabschiedet und nicht in Kraft getreten. Alle Privatarzt-Rechnungen werden weiterhin nach der aktuellen GOÄ (1982, Punktwert 1996) abgerechnet. Die Reform ist seit Jahren in Vorbereitung, der genaue Inkrafttrittstermin steht noch nicht fest.
Was ändert sich konkret für Privatpatienten?
Die Punktwertanpassung wird die Kosten für Privatbehandlungen erhöhen — PKV-Prämien könnten entsprechend steigen. Gleichzeitig soll der neue Ziffernkatalog moderner und transparenter werden, inklusive Abrechenbarkeit für Telemedizin und digitale Diagnostik.
Was ändert sich für Kassenpatienten die selbst zahlen?
Kassenpatienten, die als Selbstzahler Privatleistungen in Anspruch nehmen, zahlen ebenfalls nach GOÄ. Steigt der Punktwert, steigen auch deren Rechnungen. Gleichzeitig können mehr Leistungsarten abgerechnet werden — z. B. Video-Konsultationen.
Warum dauert die GOÄ-Reform so lange?
Die Reform betrifft die wirtschaftlichen Interessen mehrerer großer Akteure: Ärzte, private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Patienten. Die Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) dauern seit über zehn Jahren. Zusätzlich müssen Bundesrat und Bundesregierung zustimmen.
Sollte ich jetzt noch Privatarzt-Leistungen in Anspruch nehmen?
Medizinische Entscheidungen sollten nicht von Gebührenreformen abhängen. Wer sicher gehen möchte, dass Kosten nach der aktuellen GOÄ abgerechnet werden, sollte die Entwicklung verfolgen. Laufende Behandlungen werden mit der GOÄ-Version abgerechnet, die zum Behandlungszeitpunkt gültig ist.
Wo finde ich aktuelle Informationen zur GOÄ-Reform?
Offizielle Informationen veröffentlicht die Bundesärztekammer unter bundesaerztekammer.de. Der PKV-Verband (pkv.de) informiert aus Versicherungsperspektive. Diese Seite wird bei relevanten Änderungen aktualisiert.
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